
Klasse B
- Mindestalter 18 Jahre ( 17 Jahre beim begleitenden Fahren )
- Kraftwagen bis max. 3,5 t zul. Gesamtmasse, max 9 Personen inkl. dem Fahrersitz
- Anhänger bis max. 750 Kg zul. Gesamtmasse immer erlaubt.
- Anhänger mit zul. Gesamtmasse über 750 Kg sind erlaubt, wenn die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 Kg. nicht übersteigt.
- Einschluß : AM, L
Klasse BE
- Mindestalter 18 Jahre ( 17 Jahre beim begleiteten Fahren )
- Kraftwagen der Klasse B.
- Anhänger, oder Sattelanhänger über 750 Kg., aber max. 3500 Kg.
- Vorbesitz Klasse B.
- Keine theoretische Prüfung, aber praktische Prüfung erforderlich !
Klasse B96
- Mindestalter 18 Jahre ( 17 Jahre beim begleitenden Fahren )
- Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 Kg.
- Die zul. Gesatmasse der Kombination darf 4250 Kg. nicht übersteigen.
- Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich !
Mofa
- Mindestalter 15 Jahre.
- Max. 25 km/h bbH.
- Einsitzig.
- Max. 50 ccm.
- Nur theoretische Prüfung !
Klasse L
- Mindestalter 16 Jahre.
- Land, oder forstw. Zugmaschine.
- Max. 40 km/h.
- Mit Anhänger max. 25 km/h.
- Nur theoretische Prüfung !
Klasse AM
- Mindestalter 16 Jahre.
- Zweirädrige Kleinkrafträder max. 45 km/h.
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor.
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge max. 45 km/h.
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor.
- Max. 4 kW bei Elektromotor.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge max. 45 km/h.
- Hubraum max. 50 ccm. bei Verbrennungsmotor.
- Max. 4 kW bei Elektromotor.
- Leermasse max. 350 Kg.
- Theoretische und prakt. Prüfung !
- Zusammenfassung der alten Klasse M und S
Klasse A1
- Mindestalter 16 Jahre.
- Krafträder max. 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern.
- Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und mehr als 45 km/h.
- Leistung max. 15 kW.
- Theoretische und prakt. Prüfung !
- Einschluss Klasse AM
Klasse A2
- Mindestalter 18 Jahr
- Krafträder mit max. 35 kW.
- Bei zwejährigem Vorbesitz der Klasse A1, ist nur eine prakt. Prüfung, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Einschluss Klasse AM, A1
Klasse A
- Mindestalter 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Krafträder von mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/H.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Theoretische und prakt. Prüfung.
- Einschluss Klasse AM, A1, A2