• Mindestalter 18 Jahre ( 17 Jahre beim begleitenden Fahren )
  • Kraftwagen bis max. 3,5 t zul. Gesamtmasse, max 9 Personen inkl. dem Fahrersitz
  • Anhänger bis max. 750 Kg zul. Gesamtmasse immer erlaubt.
  • Anhänger mit zul. Gesamtmasse über 750 Kg sind erlaubt, wenn die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 Kg. nicht übersteigt.
  • Einschluß : AM, L

  • Mindestalter 18 Jahre ( 17 Jahre beim begleiteten Fahren )
  • Kraftwagen der Klasse B.
  • Anhänger, oder Sattelanhänger über 750 Kg., aber max. 3500 Kg.
  • Vorbesitz Klasse B.
  • Keine theoretische Prüfung, aber praktische Prüfung erforderlich !

  • Mindestalter 18 Jahre ( 17 Jahre beim begleitenden Fahren )
  • Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 Kg.
  • Die zul. Gesatmasse der Kombination darf 4250 Kg. nicht übersteigen.
  • Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich !

  • Mindestalter 15 Jahre.
  • Max. 25 km/h bbH.
  • Einsitzig.
  • Max. 50 ccm.
  • Nur theoretische Prüfung !

  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Land, oder forstw. Zugmaschine.
  • Max. 40 km/h.
  • Mit Anhänger max. 25 km/h.
  • Nur theoretische Prüfung !

  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Zweirädrige Kleinkrafträder max. 45 km/h.
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor.
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge max. 45 km/h.
  • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor.
  • Max. 4 kW bei Elektromotor.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge max. 45 km/h.
  • Hubraum max. 50 ccm. bei Verbrennungsmotor.
  • Max. 4 kW bei Elektromotor.
  • Leermasse max. 350 Kg.
  • Theoretische und prakt. Prüfung !
  • Zusammenfassung der alten Klasse M und S

  • Mindestalter 16 Jahre.
  • Krafträder max. 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern.
  • Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und mehr als 45 km/h.
  • Leistung max. 15 kW. 
  • Theoretische und prakt. Prüfung !
  • Einschluss Klasse AM

  • Mindestalter 18 Jahr
  • Krafträder mit max. 35 kW.
  • Bei zwejährigem Vorbesitz der Klasse A1, ist nur eine prakt. Prüfung, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Einschluss Klasse AM, A1

  • Mindestalter 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
  • Krafträder von mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/H.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
  • Theoretische und prakt. Prüfung.
  • Einschluss Klasse AM, A1, A2