Wer muss den Führerschein tauschen und warum?

Alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine müssen zum Zweck der Sicherheit (u.a. Fälschungsicherheit, Mißbrauch) getauscht werden.

Der Umtausch erfolgt nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr welche wir in der folgenden Tabelle aufführen.

Es geht um gewaltige Zahlen, etwa 15 Millionen Papierführerscheine  die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine die zwischen dem 1.1.1999 und 18.01.2013 ausgegeben wurden müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Dieser Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.

Quelle: ADAC

Tabelle 1 – Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

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Quelle: ADAC
Tabelle 2 – Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

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*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Quelle:ADAC